Kosten
Informationen zu anfallenden KostenKosten
Die erste Beratung kostet 190 € zzgl. Mwst. für Verbraucher, d. h. nicht gewerblich veranlasste Beratungen. Im Rahmen der Erstberatung erfolgt ein erstes Gespräch über die Angelegenheit des Mandanten und eine erste Einschätzung der Rechtslage.
Wünscht der Mandant über die Erstberatung hinaus keine weitere Tätigkeit durch seinen Rechtsanwalt, entstehen keine weiteren Kosten.
Sofern der Mandant den Rechtsanwalt mit seiner Verteidigung beauftragt, entfallen die Kosten der Erstberatung. Zwischen dem Mandanten und dem Rechtsanwalt wird in diesem Fall eine individuelle Vergütungsvereinbarung geschlossen. Dabei stehen unterschiedliche Möglichkeiten zur Verfügung:
- Pauschalhonorar: Insbesondere für das schriftliche Verfahren, das Ermittlungsverfahren und die Sitzungsverhandlung/Hauptverhandlung werden jeweils Pauschalhonorare vereinbart. Diese decken für die einzelnen Verfahrensabschnitte die Kosten für die Tätigkeit des Verteidigers pauschal ab (zzgl. MwSt. + Auslagen).
- Stundenhonorar: Der Rechtsanwalt rechnet nur seine, tatsächlich für den Mandanten erbrachte Arbeitsleistung auf Basis einer Stundensatzvereinbarung ab. Die Höhe richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls.
Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, werden auf Anfrage auch Pflichtverteidigungen übernommen.
Wir berücksichtigen bei unseren Kosten stets die finanziellen Möglichkeiten unserer Mandanten!
Unsere Bankverbindung
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