Rechtsanwalt Franz Xaver Wittl
Biographie
Franz Xaver Wittl, geboren am 11.08.1952 in Parsberg in der Oberpfalz absolvierte nach einem erfolgreichen Abitur seinen Zivildienst und studierte von 1973 – 1979 an der renommierten Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) München Rechtswissenschaften, wo er auch das 1. juristische Staatsexamen erlangte. Von 1979 – 1983 absolvierte er an der LMU München zusätzlich noch das Studium Politik und Sozialwissenschaften. Von 1980 – 1982 absolvierte er das Refendariat am AG München, LG Landshut und Landratsamt Dingolfing und erlangte den Abschluss des 2. Staatsexamens. Bis 1989 war er als freiberuflicher Rechtsanwalt in der renommierten Strafrechtskanzlei Rolf Bossi, Steffen Ufer und Prof. Dr. Gunter Widmaier tätig. Im Sept. 1989 gründete er seine eigene Kanzlei Franz Xaver Wittl mit über die Jahre hinweg unterschiedlichen Partnern. Seit Sept. 2016 hat die Rechtsanwaltskanzlei Franz Xaver Wittl an der Gaißacher Str. 18 in München ihren Sitz.
Seit 2017 wurde die Kanzlei in ihrer heutigen Ausprägung mit dem Eintritt von RA Franz Dieter Wittl personell sowie auch fachlich erweitert.
Berufliche Laufbahn
1982-1989
Kanzlei ROLF BOSSI, Steffen Ufer, Prof. Dr. Gunter Widmaier
1989-1992
Eigene Kanzlei Franz Xaver Wittl, Peter Witting, Peter Weitzdörfer
München
1992-1996
Kanzlei Franz Xaver Wittl, Peter Witting, Jürgen Contzen
München
1996-2016
Kanzlei Franz Xaver Wittl & Peter Weitzdörfer
München
Seit Sep. 2016
Kanzlei Franz Xaver Wittl
München
Seit 2017
Rechtsanwälte Franz Xaver Wittl und Franz Dieter Wittl
München
Rechtsanwalt Franz Dieter Wittl
Biographie
Franz Dieter Wittl, geboren am 27.10.1985 in München schloss 2013 sein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Regensburg ab, wo er auch das 1. juristische Staatsexamen erlangte. Von 2014 – 2016 absolvierte er das Referendariat am Oberlandesgericht Nürnberg und erlangte den Abschluss des 2. Staatsexamens. Seit 2017 ist RA Franz Dieter Wittl als zugelassener Rechtsanwalt für die gemeinsame Rechtsanwaltskanzlei Wittl tätig unter anderem mit Tätigkeitschwerpunkten im Strafrecht sowie darüber hinaus in den Bereichen des allgemeinen Zivilrechts, Vertrags- und Schadensersatzrechts, Erbrechts sowie auch im Rahmen der Betreuung weiterer verwaltungsrechtlicher Mandate.
Berufliches
Aufgrund meiner langjährigen Tätigkeit als Rechtsanwalt und meines umfassenden Beratungsspektrums auf den Gebieten des Straf-, Zivil- und allgemeinen Verwaltungsrechts biete ich meinen Mandanten eine fachkundige und individuelle und bedarfsgerechte Betreuung in zahlreichen Rechtsfragen an.
Eine fachkundige Beratung kann kostenintensive rechtliche Auseinandersetzungen oft vermeiden oder zumindest effizient möglichst gestalten. Ich erarbeite daher im Rahmen der breiten Expertise unserer generationenübergreifenden Rechtsanwaltskanzlei für jeden Mandanten individuell eine zielführende Strategie um dessen Interessen bestmöglich zu vertreten und sollte dies erforderlich sein, auch vor Gericht durchzusetzen.
Zu meinen Tätigkeitsschwerpunkten, in denen ich meine Mandanten schon langjährig vertrete, gehören:
Strafrecht
Dies umfasst die Betreuung meiner Mandanten im Ermittlungsverfahren, im Hauptverfahren oder auch in der Rechtsmittelinstanz sowie in Haftsachen. Auch die entsprechende Betreuung von BtM-rechtlichen Fällen sowie die Wahrnehmung von Tätigkeiten im Rahmen der Nebenklage und als Zeugenbeistand gehört zu meinem strafrechtlichen Tätigkeitsschwerpunkt.
Zivilrecht und Erbrecht
Das Zivilrecht umfasst im Wesentlichen alle Rechtsangelegenheit des bürgerlichen Rechts (BGB). Meine diesbezügliche Tätigkeit reicht insbesondere von Angelegenheiten des Vertragsrechts und der Vertragsgestaltung über Schadensersatzrecht, der Realisierung von Forderungen bis hin zur Wahrnehmung auch erbrechtlicher Mandate die insbesondere auch Gestaltungen lebzeitiger Zuwendungen (Schenkungen), letztwillige Verfügungen (Testamente) sowie Pflichtteilsrecht sowie die Lösung von Problematiken im Rahmen der Erbengemeinschaft umfassen.
Auch etwa im Verkehrsrecht betreue ich die entsprechende Schadensabwicklung nach Verkehrsunfällen und verhelfe auch Ihren sonstigen Ansprüchen auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld (z.B. auch deliktische Haftung nach Hundebissen) gegenüber der gegnerischen Versicherung vor den Zivilgerichten zur Durchsetzung.
Verwaltungsrechtliche und individuelle Angelegenheiten
Gerne betreue ich Sie auch bei Anliegen, die das allgemeine Verwaltungs- und Verwaltungsprozessrecht oder auch das Ausländerecht betreffen oder auf Anfrage bei weiteren individuellen rechtlichen Anliegen.
Rechtsgebiete:
Jugendstrafrecht
Verkehrsstrafrecht
Allgemeines Zivilrecht
Schadensersatzrecht
Allgemeines Strafrecht
Steuerstrafrecht
Erbrecht
Ausländerrecht
Kapitalstrafrecht
Wirtschaftsstrafrecht
Verkehrsrecht
Allgemeines Verwaltungsrecht
Arbeitsstrafrecht
Betäubungsmittelstrafrecht
Vertragsrecht
Wichtige Hinweise zum Betäubungsmittelstrafrecht (BtMG)
Das BtMG (Betäubungsmittelgesetz) regelt den Umgang mit allen gesetzlich als Betäubungsmittel (Drogen) deklarierten Stoffen und die Strafbarkeit aller Handlungsmöglichkeiten, wie zum Beispiel Besitz, Abgabe, Handel, Einfuhr etc.
Dabei fordern die sich rasant entwickelnden Ermittlungs – und Nachweismethoden, die ständig sich erweiternde Liste verbotener Betäubungsmittel und die damit stetige Veränderung der Rechtsprechung ein hohes, aktuelles juristisches Fachwissen.
Insbesondere bei Betäubungsmittelabhängigkeit eines Mandanten ist umfangreiches Spezialwissen im Hinblick auf Erholung eines Gutachtens zur Frage der Schuldfähigkeit, sowie verschiedener Formen von Therapie unbedingt erforderlich.
Gerade hier gilt: Je früher die Verteidigung entsprechende Schritte für den Mandanten einleitet, desto eher kann das Ziel einer erfolgreichen Verteidigung hinsichtlich Strafhöhe und Therapie erreicht werden.
Strafrechtliche Verfahren und Abschnitte:
Wichtige Informationen zum Zeugenbeistand
Jeder Zeuge vor einem Strafgericht steht unter besonderer Verantwortung, in der Regel ist er mit seinen Rechten und den Gepflogenheiten vor Gericht nicht vertraut und damit grundsätzlich überfordert.
Hier kann ein erfahrener Strafverteidiger den Zeugen über seine Aussage – und Zeugnisverweigerungsrechte belehren. Zum Beispiel sofern er sich selbst oder einen Angehörigen belasten müsste oder, dass er generell gegen einen Angehörigen, wie Verlobte(n) nicht aussagen muss.
Als Zeugenbeistand, während der polizeilichen, staatsanwaltschaftlichen und gerichtlichen Vernehmung vermittelt der Strafverteidiger die nötige Ruhe und Sicherheit für den Zeugen und kann gegebenenfalls jederzeit klärend eingreifen.